Durch die Energieabgabevergütung sollen energieintensive Betriebe entlastet werden.
Rückvergütet werden herbei jene Abgaben für Energieaufwendungen (z.B. Elektrizitäts-, Erdgasabgabe), die 0,5 % des Nettoproduktionswertes (= getätigte Umsätze abzüglich Vorleistungen) übersteigen, abzüglich eines Selbstbehaltes von 400 Euro. Die Berechnung hat jedoch auch Mindeststeuersätze der EU-Richtlinie zu berücksichtigen.