Betriebsprüfungen sind für Sie als Klient, als auch für uns als Steuerberater eine Herausforderung. In den letzten Jahren hat sich die Tonart und auch die Vorgehensweise mancher Betriebsprüfer verschärft und daher ist es auch für Sie als Unternehmer wichtig zu wissen wie weit ein Betriebsprüfer gehen darf.
Ab 2019 kommt es bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen nicht mehr zur Besteuerung am Empfängerort, sondern am Unternehmerort, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Die Renditen der privaten Altersvorsorge sind zur Zeit nicht gerade berauschend – das Sparbuch ist schon lang keine Alternative mehr und risikoreiche Varianten sind auch nicht unbedingt empfehlenswert.
Grundsätzlich ist ein Leitungsrecht das Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen zu benutzen (Gas, Strom, etc.).
Laut einem aktuellen VwGH Erkenntnis steht unter bestimmten Voraussetzungen einem selbständigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer für eine einmalige Kapitalabfindung (Pensionsabfindung), die ihm anstelle einer Pension gewährt wird, der Hälftesteuersatz für den Übergangsgewinn im Sinne des § 37 Abs. 5 Z 3 EStG zu.
Durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben wird der Gewinn ermittelt. Dieser ist in der Regel noch nicht der endgültig zu versteuernde Gewinn, denn als "letzte" Betriebsausgabe kann noch ein Gewinnfreibetrag von bis zu 13 % des (vorläufig ermittelten) Gewinnes abgezogen werden.