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Jan24

Elektrofahrzeuge im Steuerrecht

Seit der Steuerreform 2015/16 werden Elektrofahrzeuge steuerlich begünstigt. Wir geben Ihnen daher einen Überblick, warum es aus steuerlichen Aspekten sinnvoll sein könnte, ein Elektrofahrzeug anzuschaffen.

Umsatzsteuer
Wird ein herkömmlicher PKW betrieblich angeschafft, darf die beim Kauf des PKWs verrechnete Umsatzsteuer grundsätzlich nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden (generelles Vorsteuerabzugsverbot). Dies gilt ebenfalls für die laufenden Kosten (Tanken, Reparaturen, etc.). Ausnahmen bestehen lediglich für einige PKWs, die auf der vom Finanzministerium (BMF) geführten Liste aufscheinen (abrufbar auf der Homepage unter bmf.gv.at).

Ab dem Jahr 2016 besteht die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges für PKWs mit einem Co2-Emmissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (u.a. „reine“ Elektrofahrzeuge). Aufwendungen (Kauf, Stromkosten, etc.) dieser Fahrzeuge sind ab 2016 voll vorsteuerabzugsberechtigt, wenn der Kaufpreis EUR 40.000 nicht übersteigt. Bei einem Kaufpreis zwischen EUR 40.000 und EUR 80.000 ist de facto nur ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich. Liegt der Anschaffungspreis über EUR 80.000, steht der Vorsteuerabzug gänzlich nicht mehr zu (in diesem Fall besteht kein Vorteil mehr gegenüber einem herkömmlichen PKW).
Sachbezug
Grundsätzlich muss ein KFZ-Sachbezug (=geldwerter Vorteil) für Arbeitnehmer angesetzt werden, wenn diese die Möglichkeit haben, ein Firmenfahrzeug privat zu nutzen. Der Sachbezug ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Fahrzeuge mit einem Co2-Ausstoß von Null sind jedoch ab dem Jahr 2016 gänzlich vom Sachbezug befreit.

Tipp:
Der Sachbezug von PKWs wird immer wieder bei GPLA-Prüfungen aufgegriffen.

Normverbrauchsabgabe (NOVA)
Ein PKW, welcher in Österreich erstmalig zum Verkehr zugelassen wird, unterliegt der Normverbrauchsabgabe (NoVa). Die Höhe der Abgabe bestimmt sich nach der CO2-Emission. Elektrofahrzeuge sind daher gänzlich von der NoVa befreit.

Zusätzlich entfällt für Elektrofahrzeuge die motorbezogene Versicherungssteuer. Die Beiträge für die Autoversicherung sollten daher deutlich günstiger sein als bei herkömmlichen PKWs.
Diverse Förderungsmöglichkeiten
Neben steuerlichen Vorteilen, gibt es diverse Förderungen für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges.

Nach aktuellen Informationen unterstützen folgende Bundesländer die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Privatpersonen: Salzburg, Kärnten (Befristung bis 30.06.2016), Oberösterreich, Niederösterreich und Burgenland. Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie am besten die jeweilige Landesregierung.

Für Unternehmer gibt es im Rahmen des klimaaktiv mobil-Förderungsprogrammes ebenfalls Subventionsmöglichkeiten für Investitionen zur Anschaffung bzw. Umrüstung von alternativ betriebenen Fahrzeugen. Die Höhe der Förderung differenziert je nach Fahrzeugtyp und beträgt zwischen EUR 250 und EUR 20.000 pro Fahrzeug. Zu beachten ist hierbei, dass das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre sein darf und der Antrag erst nach Umsetzung des Vorhabens, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung möglich ist. Ferner können auch Elektro-Fahrräder gefördert werden. Weitere Details können auf der Homepage www.umweltfoerderung.at entnommen werden.

Tipp:
Einen kostenlosen, allgemeinen Überblick über die von der öffentlichen Hand finanzierten Geldleistungen verschafft das Transparenzportal des BMF, abrufbar unter transparenzportal.gv.at.