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Jan24

Vorsteueraenderung bei Dienstreisen

Wird auf einer Dienstreise genächtigt und keine höheren tatsächlichen Hotelkosten (Nachweis über Rechnung) abgesetzt, so kann ein pauschales Nächtigungsgeld in Höhe von 15 Euro geltend gemacht werden. Dienstnehmern kann dieses Nächtigungsgeld steuerfrei ausbezahlt werden und der Arbeitgeber kann diese Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. Dasselbe gilt für den Unternehmer selbst. Zudem kann der Unternehmer bzw. Arbeitgeber ebenfalls die Vorsteuer in Abzug bringen. Es muss beachtet werden, dass ab 01.05.2016 auch für das pauschale Nächtigungsgeld ein Umsatz-Steuersatz von 13 % gilt (Änderung des Steuersatzes auf Übernachtung).
Wir möchten darauf hinweisen, dass ab 01.05.2016 die Vorsteuer für das pauschale Nächtigungsgeld 1,65 Euro beträgt. Dies ergibt sich dadurch, dass auch hier angenommen wird, dass 20 % des pauschalen Aufwandes auf ein Frühstück (zu versteuern mit 10 % Umsatzsteuer) entfällt.