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News

Feb10

Neuer ORF-Beitrag ab 2024: Auch Unternehmen sind betroffen, EPU sind ausgenommen

Ab 1. Jänner 2024 sind kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, den neuen ORF-Beitrag zu bezahlen. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr sowie danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind. 

Einzelunternehmer müssen tätig werden, um den Betrag einmalig betrieblich vorgeschrieben zu bekommen.

Feb10

Lohn- und Einkommensteuer - Neuerungen 2024

Wir haben für Sie unter anderem aufbereitet:

  • die neuen Einkommensteuersätze
  • die neue steuerfreie Mitarbeiterprämie
  • die Vermeidung des steuererhöhenden Progressionsvorbehalt
  • Details zu E Bikes und E KFZ

Jan03

Tipps zum Jahresanfang

Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen wertvolle Tipps für das neue Jahr mitgeben.
Bei Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung

 

Registrierkassa Jahresbeleg

Bitte vergessen Sie nicht den Jahresbeleg Ihrer Registrierkassa bis zum 15.02.2024 an das Finanzamt zu übermitteln. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Okt17

Energiekostenzuschuss II - Voranmeldung gestartet

Vom Anstieg der Energiepreise sind viele Unternehmen betroffen. Um die Unternehmen von der nicht vorhersehbaren Kostensteigerung zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Energiekostenzuschuss II geschaffen.

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II ist ab sofort über den aws Fördermanager möglich. Die Voranmeldefrist läuft bis 2.11.2023 und ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der Antragsstart ist für den 9.11.2023 angesetzt.

Gefördert werden die Energiemehrkosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme-Kälte-Kosten, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel, welche im Zeitraum von 1.1.2023 bis 31.12.2023 angefallen sind. 

Der Energiekostenzuschuss II umfasst zwei Förderungsperioden:

Förderungsperiode 1: von 1.1.2023 bis 30.6.2023

Förderungsperiode 2: von 1.7.2023 bis 31.12.2023

 

Okt11

Mitarbeitertagung 2023 in St. Wolfgang

Die diesjährige Treuhand-Union Mitarbeitertagung führte das Team der Kanzlei steinecker & steinecker nach St. Wolfgang im Salzkammergut.

Nachdem die Zimmer im 14. Stock des Scalaria Event Resort bezogen wurden, besuchten die Steuerberater und Bilanzbuchhalterinnen einen Vortrag von Herrn Dr. Eberl zum Thema Finanzstrafrecht und die Personalverrechnerinnen einen Workshop mit zahlreichen Tipps und Tricks für das Softwareprogramm RZL. 

Das gemütliche Abendessen wurde vom Zauberkünstler Dino Dorado begleitet und fand in der Mystic Underworld seinen Ausklang.

Am nächsten Tag wurde noch eine Schifffahrt auf dem Wolfgangsee genossen. 

Aug08

Beantragung Energiekostenpauschale

Seit heute kann die Energiekostenpauschale über das Unternehmensserviceportal beantragt werden. Der Antrag muss durch den/die jeweilige UnternehmerIn selbst gestellt werden. 

Eine Anleitung wie der Antrag gestellt werden kann, finden Sie auf der Seite des Unternehmensserviceportals unter folgendem Link: Beantragung der Energiekostenpauschale für Unternehmen (usp.gv.at) 

Ob Ihr Unternehmen von der Förderung profitieren kann, können Sie mit Hilfe des Selbst-Checks unter folgendem link herausfinden: Energiekostenpauschale für Unternehmen 

Jul26

ID Austria löst die Handy-Signatur ab

Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer, Steuerberater, uä), die bisher das Unternehmensserviceportal genutzt haben, erforderlich.

Nur mit der ID Austria können ab sofort relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden. Dieser neue elektronische Identitätsnachweis bietet Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft. 

Jul21

Die flexible Kapitalgesellschaft + Start Up Mitarbeiterbeteiligung

Das Gesellschaftsänderungsgesetz 2023 bringt 

  • eine neue Gesellschaftsform mit sich. Die "flexible Kapitalgesellschaft" soll eine Mischung zwischen GmbH und AG werden.
  • eine steuerliche Erleichterung hinsichtlich der Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen.

 

Jul21

Schenkungsmeldepflicht

Vereinfacht lässt sich sagen, dass für bestimmte Schenkungen weiterhin eine Verpflichtung besteht, diese binnen 3 Monaten an das Finanzamt zu melden. 

Die Anzeigepflicht besteht für Schenkungen unter Lebenden für folgende Vermögenswerte:

  • Bargeld
  • Kapitalforderungen (Sparbücher, Anleihen, Darlehensforderungen)
  • Anteile an Kapitalgesellschaften und an Personengesellschaften
  • Beteiligungen als stiller Gesellschafter
  • Betriebe oder Teilbetriebe
  • Bewegliches körperliches vermögen (zB Auto, Motor- und Segelboot, Schmuck, Edelsteine ,..) und immaterielle Vermögensgegenstände (zB Urheberrechte, Konzessionen, Fruchtgenussrechte, Wohnrechte).

Apr19

Energiekostenzuschuss pauschal

Ab 17.4.2023 ist die eigene Webseite zur Energiekostenpauschale für Unternehmen online.

Auf der eigenen Webseite zur Energiekostenpauschale www.energiekostenpauschale.at sind alle Informationen zum Thema Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmer online.

Weiters ist ein Selbst-Check verfügbar, mit dem Unternehmen prüfen können, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen. Die FAQ auf der Webseite sollen alle wichtigen Fragen beantworten. 

Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen. Für noch offene Fragen steht ausschließlich die Hotline-Nummer der FFG +43 1 890 80 6776 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.

Apr14

Energiekostenzuschuss II (1.1. - 31.12.2023)

Auch für den Energiekostenzuschuss II für das Kalenderjahr 2023 sind bereits jetzt geeignet Maßnahmen zu setzen um den Zuschuss nicht zu verlieren.

  • Für alle antragstellenden Unternehmen gilt eine Beschränkung von Bonizahlungen sowie eine beschränkte Ausschüttung von Dividenden.
  • Für die Antragsberechtigung der Förderstufen 3 bis 5 muss das antragstellende Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben. Dabei müssen bis 31.12.2024 mindestens 90% der am 1.1.2023 vorhandenen Vollzeitäquivalente erhalten bleiben.

Apr14

Wann empfiehlt sich eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung

Mit dem Antrag auf Veranlagung kann der Steuerpflichtige Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Absetzbeträge geltend machen. In besonderen Fällen kann es sogar zu einer Vergütung einer Negativsteuer kommen. Wir haben eine kurze Übersicht zu diesem Themengebiet erstellt.

Apr13

Energiekostenzuschuss "pauschal"

Energiekostenzuschuss "pauschal" – Vorbereitung notwendig: Handysignatur und USP Zugang beantragen

Der Energiekostenzuschuss "pauschal" der Bundesregierung soll Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen. 

Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Einreichung und Abwicklung erfolgt ganz einfach online und weitestgehend automatisiert.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen, deren Mindestjahresumsatz bei 10.000 Euro und deren Höchstjahresumsatz bei 400.000 Euro liegt. Der Energiekostenzuschuss "pauschal" berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich

Mär23

Energiekostenzuschuss für 4. Quartal 2022

Der Energiekostenzuschuss I wurde auf das 4. Quartal 2022 verlängert.

Was wird gefördert?

Mit diesem nicht rückzahlbaren Zuschuss soll einen Teil der Mehrkosten für Erdgas, Strom, Treibstoffe sowie nunmehr auch Wärme, Kälte und Dampf im Zeitraum 1.10.-31.12.2022 abgedeckt werden.

Die Förderung in Stufe 1 beträgt 30% der Mehrkosten und wird erst ab 750 Euro ausbezahlt. Ein Antrag kann daher nur von Unternehmen gestellt werden, deren Mehrkosten mindestes EUR 2.500 betragen. 

 

Voranmeldung notwendig

Eine Voranmeldung ist ab Mittwoch 29.3.2023 - voraussichtlich 0:00 - möglich. 

Mär02

Achtung: Gefälschte Nachricht des Finanzministeriums im Umlauf!

Aktuell wird eine Nachricht per SMS und WhatsApp verbreitet, die als Absender „FINANZAMT“ aufweist. In dieser Nachricht werden die Empfänger:innen beschuldigt, offene Forderungen nicht beglichen zu haben und sie werden aufgefordert, sofort eine Zahlung zu leisten, um so ein angebliches Pfändungsverfahren zu vermeiden. Diese Nachricht ist eine Fälschung! Öffnen Sie den mitgeschickten Zahlungslink nicht und löschen Sie die Nachricht.

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