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Jan24

Neue Beitragssaetze in der Lohnverrechnung

Für Arbeitnehmer und Angestellte haben bislang unterschiedliche Krankenversicherungsbeiträge gegolten. Ab dem 01.01.2016 beträgt der Anteil der Krankenversicherung einheitlich 3,87 %.

Für Lehrverhältnisse, die nach dem 01.01.2016 beginnen, wurde ein eigener Beitragssatz für Lehrlinge eingeführt, welcher anteilig von Lehrling sowie Dienstgeber zu tragen ist (Lehrling: 1,67 %, Dienstgeber: 1,68%). Ebenso sind für Lehrverhältnisse, die ab 2016 beginnen, während der gesamten Lehrzeit Arbeitslosenversicherungsbeträge zu bezahlen (Lehrling: bis zu 1,2 % abhängig von der Entschädigung, Arbeitgeber: 1,2 %).