Am 31.3.2022 endeten die Antragsfristen für den Fixkostenzuschusses 800.000 sowie den Verlustersatz I.
Auch weiterhin kommt es aber für bestehende Zuschussinstrumente zu Anpassungen und Klarstellungen, welche Eingang in die jeweiligen Verordnungen und FAQs finden. Von besonderer Relevanz für die Unternehmer bzw. Antragsteller ist die am 15.3.2022 und 16.3.2022 in den Verordnungen ergänzte potenzielle Zuschusskürzung in Zusammenhang mit Bestandszinsen (Miet- & Pachtaufwendungen), die auf Zeiträume behördlicher Betretungsverbote entfallen, ist aber nicht die einzige Änderung.