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Jan23

PENSIONSABFINDUNGEN BEI GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRERN

Laut einem aktuellen VwGH Erkenntnis steht unter bestimmten Voraussetzungen einem selbständigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer für eine einmalige Kapitalabfindung (Pensionsabfindung), die ihm anstelle einer Pension gewährt wird, der Hälftesteuersatz für den Übergangsgewinn im Sinne des § 37 Abs. 5 Z 3 EStG zu.

Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Hälftesteuersatzes sind:

  • Beendigung der Erwerbstätigkeit wegen:
  • Vollendung des 60. Lebensjahres UND Einstellung der Erwerbstätigkeit

ODER 

  • Erwerbsunfähigkeit (medizinisches Gutachten, medizinische Beurteilung des SV-Trägers, auch betriebsbezogene Erwerbsunfähigkeit) ODER
  • Tod des Steuerpflichtigen (Betriebsveräußerung oder Aufgabe)
  • Seit der Eröffnung/dem letzten Erwerbsvorgang sind 7 Jahre verstrichen.

 

Die Abfindung einer Firmenpension an einen GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegt einer begünstigten Übergangsgewinnbesteuerung, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Betriebliche Einkünfte als Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Pensionszusage, die eine Kapitalabfindung vorsieht
  • Ausscheiden aus der Geschäftsführung nach Vollendung des 60. Lebensjahres, d.h. Einstellen aller sonstigen aktiven Erwerbstätigkeiten und gleichzeitige Geltendmachung der Kapitalabfindung

ODER

  • Ausscheiden aus der Geschäftsführung wegen Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres und gleichzeitige Geltendmachung der vereinbarten Kapitalabfindung
  • Ausscheiden frühestens 7 Jahre nach Eröffnung

 

Empfehlung:

Da diese begünstigte Besteuerung nur für eine einmalige Kapitalabfindung und nicht für eine monatlich ausbezahlte Firmenpension gilt, empfehlen wir Ihnen, zumindest eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Varianten in einem etwaigen Vertrag mit einem GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer aufzunehmen.
Bereits bestehende Verträge sollten diesbezüglich geprüft und eventuell geändert werden.
Ihr Berater hilft Ihnen gerne bei der Umsetzung!