Erhöhung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze USt auf € 35.000 ab 1.1.2020
Kleinunternehmergrenze USt ab 2020 auf EUR 35.000 erhöht.
Die Kleinunternehmergrenze, ab der ein Unternehmer überhaupt umsatzsteuerpflichtig ist, wird ab dem 1.1.2020 von bislang EUR 30.000 auf EUR 35.000 erhöht.
Es handelt sich dabei um eine Nettogrenze und das einmalige Überschreiten der Grenze um 15 Prozent innerhalb von 5 Jahren ist unbeachtlich. Ebenso unbeachtlich sind Hilfsgeschäfte sowie bestimmte andere steuerfreie Umsätze.
Ebenso bleibt die Optionsmöglichkeit zur Regelbesteuerung und somit zum möglichen Vorsteuerabzug nach wie vor bestehen.
Da eine auf die jeweilige Situation abgestimmte, vorausschauende Beurteilung und eine zeitgerechte Ausübung des Wahlrechtes notwendig ist, empfiehlt es sich zeitgerechter mit uns Kontakt aufzunehmen.