Okt23
Erhöhung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von EUR 400 auf 800 ab 2020
GWG Grenze ab 2020 von EUR 400 auf 800 erhöht!
Bislang können Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von EUR 400 im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Diese Betragsgrenze wird ab 2020 auf EUR 800 verdoppelt.
Da es auf den Zeitpunkt der Anschaffung ankommt, kann es sinnvoll sein, geplante Investitionen ins Jahr 2020 zu verschieben.