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Jan23

ERINNERUNG REGISTRIERKASSE

Bitte denken Sie an die Erstellung und Überprüfung des Jahresbeleges:

  1. Zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres müssen Sie mit jeder Registrierkasse einen Jahresbeleg (Nullbeleg) erstellen. Der Ausdruck ist 7 Jahre aufzubewahren, außer der Jahresbeleg wird elektronisch erstellt und über das Registrierkassen-Webservice an Finanz-Online übermittelt.

  2. Zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse(n) brauchen Sie den Jahresbeleg. Die Überprüfung kann manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über ein Registrierkassen-Webservice erfolgen. Sie haben dafür bis 15. Feb. 2019 Zeit.

 

Empfehlung:

Falls Sie spezielle Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig Ihren Sachbearbeiter, wir helfen Ihnen gerne!