INVESTITIONSBEDINGTER GEWINNFREIBETRAG
Durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben wird der Gewinn ermittelt. Dieser ist in der Regel noch nicht der endgültig zu versteuernde Gewinn, denn als "letzte" Betriebsausgabe kann noch ein Gewinnfreibetrag von bis zu 13 % des (vorläufig ermittelten) Gewinnes abgezogen werden.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist nur für natürliche Personen zugänglich.
Der Gewinnfreibetrag besteht aus
- dem Grundfreibetrag: Dieser wird ohne Investitionserfordernis berücksichtigt. (Gewinn bis 30.000 EUR - Grundfreibetrag bis 3.900 EUR)
- dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag: Dieser muss durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden. (nur bei Gewinne über 30.000 EUR);
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag bemisst sich wie folgt:
- Gewinne bis zu 175.000 EUR = 13 %
- die nächsten 175.000 EUR = 7 %
- die nächsten 230.000 EUR = 4,5 %
Für Gewinne über 580.000 EUR steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt somit 45.350 EUR.
Tipp:
Wenn Sie noch heuer ohnehin notwendige Investitionen planen, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrem Berater abzusprechen, damit Sie diese Investitionen steueroptimal tätigen können!