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Jan24

Steuerfreie Beguenstigungen (Rechtslage ab 2016)

Neben der Begünstigung für Mitarbeiterrabatte gibt es noch zahlreiche andere Leistungen, die Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern steuerfrei gewähren können (Rechtslage ab 2016):

- Geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis zu € 365,- sowie Sachzuwendungen bis zu € 186,- jährlich
- Gesundheitsvorsorge (wie z.B. Impfungen)
- Jubiläumsgeschenke bis zu € 186,-
- Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bis € 3.000,-
- Essensgutscheine bis € 4,40 (bzw. € 1,10 wenn damit auch Lebensmittel bezahlt werden können) pro Arbeitstag, wobei diese nicht mehr in einer nahe gelegenen Gaststätte eingelöst werden müssen
- Getränke, die zum Verbrauch im Betrieb bestimmt sind
- Geldwerte Vorteile aus der Benützung von Einrichtungen (z.B. Sportanlagen)
- Zuschüsse für Kinderbetreuung unter gewissen Voraussetzungen bis € 1.000,- pro Kind
- Zuwendungen für die Zukunftssicherung in Höhe von € 300,- jährlich
- Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel („Jobticket“) für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeit
Tipp:
Die Steuerbefreiungen sind u.a. im § 3 EStG geregelt. Für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiungen ist es unter anderem notwendig, dass diese sämtlichen Arbeitnehmern (bzw. Gruppen) gewährt werden.