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Jan24

Neue Erleichterungen für die Privatinsolvenz

Durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 2017, das mit 1.11.2017 vollständig in Kraft tritt, wurde das Schuldenregulierungsverfahren („Privatkonkurs“) novelliert.

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Abwicklung eines Privatkonkurses sowie die wichtigsten Neuerungen der Gesetzesnovelle 2017:

• NEU: Bisher war der Versuch einer vorherigen außergerichtlichen Lösung mit den Gläubigern vorgeschrieben – dieser Punkt entfällt.
• Mit der Insolvenzeröffnung kommt es zu einem Exekutions- und Zinsenstopp.
• Vorschlag eines Zahlungsplans mit einer Rückzahlungsquote und einem Rückzahlungsangebot an die Gläubiger, was in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich vom Einkommen pfändbar sein wird sowie eine maximale Dauer für die Teilzahlungen von sieben Jahren.
 Bei Annahme der Zahlungsplans – Restschuldbefreiung
 Bei Ablehnung des Zahlungsplans – Abschöpfungsverfahren
 hiezu ist keine Zustimmung der Gläubiger erforderlich
 das Einkommen wird auf das Existenzminimum gepfändet
 NEU: keine Mindestquote (bisher 10% der Schulden) erforderlich
 NEU: die Dauer des Abschöpfungsverfahrens beträgt 3 Jahre (bisher 7-10 Jahre)
• NEU: Die Schuldner, die über kein (pfändbares) Einkommen verfügen, können ohne Vorschlag eines Zahlungsplanes direkt das Abschöpfungsverfahren beantragen.
• NEU: Keine „Sperrfrist“. All jene, deren Abschöpfung aufgrund der Mindestquote gescheitert ist, dürfen sofort wieder eine Insolvenz beantragen.
• ÜBERGANGSREGELUNG FÜR LAUFENDE PRIVATKONKURSE: Bestehende Abschöpfungsverfahren laufen ab 1. Juli 2017 noch maximal 3 Jahre weiter, sofern sie nicht schon regulär davor enden. Auch sie können dann ohne Mindestquote Restschuldbefreiung erlagen. Bestehende Zahlungspläne können auf Antrag abgeändert werden, um auf die neuen Regelungen umzusteigen. Ob dies vorteilhaft ist oder nicht, muss aber in jedem Einzelfall speziell geprüft werden.

Empfehlung:
Auch wenn Kunden oder andere Personen in Ihrem beruflichen Umfeld, die Ihnen gegenüber Verbindlichkeiten haben, im Privatkonkurs sind sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Wir stehen jederzeit gerne zur Verfügung.