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Aug06

Investitionszuwachsprämie für Grossunternehmer

Der Ministerrat hat bereits eine Investitionszuwachsprämie für Großunternehmer beschlossen.

Die Prämie ist für Unternehmen vorgesehen, die zumindest 250 Mitarbeiter oder einen Umsatz von mehr als 50 Mio Euro und einer Bilanzsumme von über 43 Mio EUR haben. Zusätzlich muss das Unternehmen zumindest für 3 volle Geschäftsjahre Jahresabschlüsse vorlegen können. Gefördert werden aktivierungspflichtige Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens (exkl. gebrauchte Anlagegüter, KFZ, Grundstücke, etc.). Bei einem Investitionszuwachs von mind. € 500.000,00 (Vergleichswert – durchschnittlicher Investitionsbetrag der letzten 3 Jahre) beträgt die Prämie 10% des Investitionszuwachses – max. jedoch € 1.000.000,00.

Anträge können von 1.3.2017 bis 31.12.2017 gestellt werden. Das Investitionsvorhaben muss innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung des Fördervertrages umgesetzt werden. Für diese Prämie werden 100 Mio EUR zur Verfügung gestellt, diese werden nach dem „first-come, first-served“ Prinzip vergeben.

Tipp:
Zu beachten ist, dass der Förderungsantrag vor Projektbeginn gestellt werden muss. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater, dieser hilft Ihnen gerne!