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Jan24

Entfall Mietvertragsgebühr

Allgemeines

Bisher waren Verträge über Mieten von Wohnräumen bis zu einer Dauer von drei Monaten gebührenbefreit. Diese Befreiung wurde nun auf alle Mietverträge über Wohnräume erweitert.

Da es bei der Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnräume weder eine eigene Inkrafttretensbestimmung noch eine Übergangsregelung gibt, tritt das Gesetz mit 11. November 2017 in Kraft.
Umfang der Befreiung
Da der Gesetzgeber auch die Regelung über die Bemessungsgrundlage der Mietvertragsgebühr aus dem Gesetz gestrichen hat ist anzunehmen, dass Bestandverträge über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, einschließlich sonstiger selbständiger Räume und andere Teile der Liegenschaft, wie zum Beispiel Keller- und Dachbodenräume, Abstellplätze und Hausgärten, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind, ab 11. November 2017 ebenfalls befreit sind.

Nicht anwendbar ist die Befreiung hingegen zB auf die Unterbringung in einem Pflegeheim, weil ein Pflegevertrag nach Auffassung des VwGH ein gemischter Vertrag ist, der nicht überwiegend Wohnzwecken dient und die Betreuungskomponente im weiteren Sinne die bestandsrechtlichen Elemente überlagert. Dennoch sieht der VwGH den Pflegevertrag als Bestandsvertrag an.

Empfehlung:
Ab 11. November 2017 ist die Errichtung von Urkunden über Wohnungsmieten nicht mehr gebührenpflichtig, selbst wenn zum Beispiel ein mündlicher Mietvertrag vor dem 11. November 2017 geschlossen wurde. Falls Sie Fragen bezüglich der Gebührenpflicht eines kürzlich von Ihnen abgeschlossenen Mietvertrages haben oder die Errichtung eines Mietvertrages beabsichtigen, können Sie sich gerne an uns wenden!