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Mär16

Änderungen im KV-Handel

Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte ist grundlegend reformiert worden.

Bei der neuen Einstufung der Handelsangestellten zählen nicht mehr die Jahre und die Qualifikation, sondern die tatsächliche Tätigkeit (ausgenommen ist der erfolgreiche Handelslehrabschluss).

Die neue Gehaltstafel tritt mit 1.12.2017 in Kraft, der Übergangszeitraum beträgt 4 Jahre, d.h. bis spätestens 1.12.2021 müssen alle Unternehmen auf das neue Gehaltssystem umsteigen.

Der Umstieg ist zu jedem Monatsersten nach vorheriger Information aller Mitarbeiter und einer Wartefrist von 3 Monaten möglich. Neue Dienstverhältnisse ab dem 1.12.2017 werden so lange im alten System geführt, bis das gesamte Unternehmen umgestiegen ist. Wenn vorhanden, muss der Betriebsrat informiert werden. Der Betriebsrat kann auch den Umstieg in das neue System verlangen.

Die Einstufung in die neuen Beschäftigungsgruppen erfolgt aufgrund der Tätigkeit, ohne Einbeziehung der Vordienstzeiten. Bei der Einstufung in die neue Gehaltsstufe wird das dem alten Gehalt nächst höhere der neuen Beschäftigungsgruppe herangezogen.

Weitere Neuerungen:

• Vordienstzeiten werden mit einer Deckelung von 7 Jahren (Kassenkräfte 8 Jahren) nur begrenzt berücksichtigt
• durch das Vertretungsgeldes, welches stunden-, tages- und wochenweise abzurechnen ist, haben auch teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter die Möglichkeit Führungsaufgaben zu erhalten
• Führungskräfte, die ein internes Ausbildungsprogramm absolvieren, können für maximal 18 Monate in der Beschäftigungsgruppe der Zielposition eingestuft werden
• Pflichtpraktika wurden in die Gehaltstafel aufgenommen und die Einstufung erfolgt abhängig von der Schule oder Hochschule im jeweiligen Lehrjahr
• das KV-Gehalt und die jeweilige Überzahlung (All-In-Verträge) sind gesondert im Dienstzettel oder im Dienstvertrag, sowie am Gehaltszettel anzuführen, eine verpflichtende Deckungsprüfung muss bis 31. März des Folgejahres durchgeführt werden

Tipp:
Falls Sie Fragen zu den kollektivvertraglichen Änderungen haben – wir steht ihnen gerne zur Verfügung!