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Jan24

Registrierkasse Online Anmeldung über Finanzonline

Laut Registrierkassensicherheitsverordnung (RKS-V) muss spätestens bis zum 31.03.2017 die Registrierkasse mittels FinanzOnline registriert werden. Eine derartige Anmeldung ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich, setzt jedoch voraus, dass das Kassensystem alle Funktionalitäten im Sinne der RKS-V erfüllen muss.

Bei der Anmeldung muss die Kassen-ID-Nummer (z.B. bei einer einzigen Kasse Nummer „1“), die Seriennummer des Signaturzertifikates und der frei wählbare Schlüssel, mit dem der Umsatzzähler codiert wird, übermittelt werden.

Nach durchgeführter Anmeldung der Registrierkasse ist ein Startbeleg zu drucken (spezielle Funktion auf der Registrierkasse). Seitens der Finanzverwaltung wird eine Prüfung mittels Handy-App oder Webservice zur Verfügung gestellt, welche durchgeführt werden muss. Der Startbeleg sowie das Prüfungsergebnis sollten bei einer Kontrolle stets griffbereit sein.

Tipp:
Wir raten Ihnen frühzeitig mit Ihrem Kassenhersteller in Verbindung zu treten, damit die Anmeldung über FinanzOnline fristgerecht durchgeführt werden kann.

Wir empfehlen ebenfalls darauf zu achten, dass Sie eine tägliche Sicherung von Ihrem Registrierkassensystem vornehmen. Das Datenerfassungsprotokoll muss gesetzlich vierteljährlich gesichert werden. Ist das Kassensystem defekt, empfehlen wir unverzüglich Kontakt mit Ihrem Kassenhersteller und uns aufzunehmen.