Feb18
INVESTITIONSPRÄMIE beantragen! Am 1.3.2021 ist es zu spät
Für Neuinvestitionen kann noch bis 28.02.2021 die Investitionsprämie beantragt werden.
Folgende Erleichterungen wurden kurzfristig beschlossen:
- Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet auf den 31.05.2021.
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
- Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate
Die Investitionsprämie beträgt
- 7 % für Neuinvestition bzw.
- von 14 % für Neuinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science
Förderungsfähig sind
- materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
- in abnutzbares Anlagevermögen
- für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 ein Förderantrag gestellt wird
- und erste Maßnahmen für den Erwerb zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.
Nicht förderunsgfähig sind:
- klimaschädliche Investitionen
- unbebaute Grundstücke
- Finanzanlagen
- Unternehmensübernahmen
- aktivierte Eigenleistungen
Detailinformationen finden sie unter https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/ oder fragen sie uns!